Berechtigen Bedeutung

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Berechtigen

Berechtigen Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. Recht, d. i. Gewalt, Vollmacht ertheilen. Du bist dazu nicht berechtiget, hast kein Recht dazu. Glaube nicht, daß dich deine Jahre zu Thorheiten berechtigen. Daher die Berechtigung.Anm. Die Wortführung mit der zweyten Endung, einer Sache berechtiget seyn, ist mehr Oberdeutsc...
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