
Im sogenannten Benrather Tankstellenfall hatte das Reichsgericht 1931 (RGZ 134, S. 342 ff.) zu beurteilen, ob das fortgesetzte und absichtliche Unterbieten des Preises, den ein Konkurrent verlangte, als nicht mit dem Leistungswettbewerb in Einklang stehend zu werten sei, wenn dies zum Zwecke der Vernichtung des Konkurrenten dient. Ein Tankstellenb...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Benrather_Tankstellenfall
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