[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Von Mahl, signum, mit einem Mahle oder Zeichen bemerken, bey den Jägern. Einen Ort bemahlen, zeichnen. 2) Von mahlen, pingere, mit gemahlten Figuren bedecken. Sich im Gesichte bemahlen. Die Wände mit Landschaften bemahlen lassen. 3) Von mahlen, molere, da es dem zugleich ...
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