[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. La zu etwas sagen, mit Ja beantworten, im Gegensatze des Verneinens. Eine Sache bejahen. Der eine bejahet es, der andere verneinet es. In etwas weiterem Verstande bedeutet dieses Wort auch oft, so wohl im gemeinen Leben, als in der Logik, einem Subjecte ein Prädicat beylegen,...
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(Text von 1910) Behaupten
1). Bejahen
2). Bejahen kann nur von einem
bejahenden Urteile,
behaupten auch von einem verneinenden gesagt werden. Das
Bejahen bezieht sich immer auf ein früheres Urteil, dem zugestimmt wird,
behaupten auf ein neues Urte...
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(Text von 1910) Bejahen
1). Versichern
2). Bestätigen
3). Bekräftigen
4). Beteuern
5). Bejahen heißt, auf eine Frage mit
Ja antworten, und ist dem Verneinen entgegengesetzt; die übrigen Wörter beziehen sich auch auf verneinende Sätze. Außerdem unterscheidet sich
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