
Bildet die Basis für die Beitragsberechnung. In der Pensionsversicherung der Angestellten gilt als Beitragsgrundlage für pflichtversicherte Personen der monatliche Bruttoarbeitsverdienst, der mit der Höchstbeitragsgrundlage begrenzt ist. Die für die Selbstversicherung und Weiterversicherung maßgebliche Beitragsgrundlage wird in der Regel aus d...
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Die Beitragsgrundlage ist die Basis für die Berechnung der Höhe der Pension.
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