
Bei versicherungspflichtigen Rentnern erfolgt die Beitragsberechnung aus: - den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung; dabei wird der Zahlbetrag der Rente angesetzt; - dem Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge) und dem Arbeitseinkommen (§ 237 SGB V). Errei...
Gefunden auf
https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
Keine exakte Übereinkunft gefunden.