
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird anhand des Bruttogehaltes ' maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ' berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze bildet damit die Höchstgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, bis zu der Arbeit...
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