
Eine solche Klausel ist für Gruppenversicherungsverträge nach den genehmigten Tarifen nicht erforderlich, da der Versicherer ein jährliches Kündigungsrecht hat. Sollte eine Prämienerhöhung vom Versicherungsnehmer nicht anerkannt werden, kann der Versicherer sich vom Vertrag mit 3-monatiger Frist zum...
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