
etwas friedlich beenden
Gefunden auf
https://www.dw-world.de/dw/0,,9151,00.html

Beilegen bedeutet dem Gast eine Frau zum Beiliegen anzubieten. In der Regel wurde dazu ein Mädchen aus dem Gesinde bestimmt. Je nach Stellung des Besuchers und den individuellen Möglichkeiten des Gastgebers konnte es aber auch die mannbare Tochter oder die Ehefrau sein. Bei der Ehefrau sagte man 'in...
Gefunden auf
https://www.lechzen.de/Lexikon/Beilegen

Beilegen (Beidrehen), in der Schiffersprache die Segel des Schiffs so gegeneinander richten, daß sich der Wind darin fängt, wodurch der Einfluß desselben auf die Fortbewegung des Schiffs stark vermindert wird; es wird zum B. gebracht, d. h. die Ortsveränderung des Schiffs ist nun hauptsächlich von der Strömung abhängig. Das B. geschieht bei ...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1910) Beilegen
1). Beimessen
2). Beilegen drückt allgemein aus, daß einem etwas zuerkannt werde, z. B. einem einen Titel, Namen, eine Tugend, ein Laster, einer Sache Wert, Gewicht usw. beilegen. Das Beilegen kann auch ohne genaue Prüfung und Abwägung der in Frage kommenden Verhältnisse geschehen; es wird jedoch...
Gefunden auf
https://www.textlog.de/38262.html

(Text von 1910) Abtun 1). Abmachen 2). Beilegen 3). Schlichten 4). Abtun (d. i wovon hinweg tun, machen, daß etwas aufhört, etwas zu Ende bringen) und abmachen bedeuten bloß, daß eine Angelegenheit geendigt ist, wenn auch kein Streit vorhergegangen ist. So sagt man nicht allein, einen
Gefunden auf
https://www.textlog.de/38497.html

(Text von 1910) Ausmachen 1). Beilegen 2). Entscheiden 3). Schlichten 4). Einen Streit ausmachen bedeutet, ihn durch Gewalt endigen; geschieht es aber durch den richterlichen Spruch der obrigkeitlichen Gewalt, so sagt man entscheiden (eig. absondern, zerlegen). Wir haben das mit dem Degen
Gefunden auf
https://www.textlog.de/38589.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.