[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. einhändigen, Übergeben. Einem etwas behändigen. In einigen Gegenden bedeutet dieses Wort auch so viel als belehnen, und Behändigungsgüter sind in Westphalen eine Art von Kurmeden oder Erbzinsgütern, welche auf eine Hand oder auf zwey Hände, d. i. Lebenszeiten, eingegebe...
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