
Die Bundesverfassung sieht 2 Arten der Vollziehung vor: Gerichtsbarkeit und Verwaltung ; dementsprechend kann man zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden ( Behörden ) unterscheiden. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Verwaltungsbehörden weitgehend weisungsgebunden sind, die Gerichtsbarkeit aber durch unabhängige Organe (Richter...
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