Friedensverträge der Vormoderne - (Glaubwürdigkeit) In Urkunden werden zum Zwecke des Beweises schriftlich rechtserhebliche Gedankeninhalte fixiert. Um ihre Beweisfunktion erfüllen zu können, muss deren Träger (Aussteller) eindeutig erkennbar sein. Da jedoch die Verwendung von Schrift für die alltäglichen Angelegenheiten eine gewisse ...
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