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Begehungsdelikt

Begehungsdelikt Logo #42000 Ein Begehungsdelikt ist eine Straftat, die ein aktives Tun unter Strafe stellt. Den Gegensatz bildet das Unterlassungsdelikt. Sowohl im deutschen Strafgesetzbuch wie auch im deutschen Nebenstrafrecht ist das vorsätzliche Begehungsdelikt der gesetzliche Normalfall und somit der häufigste Deliktstyp. ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Begehungsdelikt

Begehungsdelikt

Begehungsdelikt Logo #42834Von Begehungsdelikten spricht man, wenn der Tatbestand durch aktives Tun verwirklicht wird. Von Unterlassungsdelikten wenn der Tatbestand durch Untätigkeitbleiben verwirklicht wird. Für näheres zu Unterlassungsdelikten siehe dort.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/begehungsdelikt.php
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