
Ein Begehungsdelikt ist eine Straftat, die ein aktives Tun unter Strafe stellt. Den Gegensatz bildet das Unterlassungsdelikt. Sowohl im deutschen Strafgesetzbuch wie auch im deutschen Nebenstrafrecht ist das vorsätzliche Begehungsdelikt der gesetzliche Normalfall und somit der häufigste Deliktstyp. ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Begehungsdelikt

Von Begehungsdelikten spricht man, wenn der Tatbestand durch aktives Tun verwirklicht wird. Von Unterlassungsdelikten wenn der Tatbestand durch Untätigkeitbleiben verwirklicht wird. Für näheres zu Unterlassungsdelikten siehe dort.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/begehungsdelikt.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.