
Hat ein Bürge im Auftrag des Hauptschuldner s eine Bürgschaft übernommen oder stehen ihm die Rechte eines Beauftragten zu, so kann er vom Hauptschuldner , nicht jedoch vom Gläubiger , in bestimmten Fällen Befreiung von seiner Verpflichtung verlangen: bei Verschlechterung der Vermögenslage des Schuldners; bei Erschwerung der Rechtsverfolgung ....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/befreiungsansprueche-des-buergen/b
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