
Die Bayerische Staatsangehörigkeit ist im seither unveränderten Artikel 6 der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 geregelt. == Erwerbstatbestände der bayerischen Staatsangehörigkeit == Artikel 6 Bay. Verf. legt die Erwerbstatbestände der bayerischen Staatsangehörigkeit fest, Artikel 7, wer als bayerischer Staatsbürger anzusehen ist, ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerische_Staatsangehörigkeit
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