
Bauspareinlagen und Tilgungsleistungen auf Bauspardarlehen dürfen im Wesentlichen nur für das Bauspargeschäft und zur Rückzahlung fremder Gelder, die der Zuteilungsmasse ( Bausparkasse , Zuteilungsmasse) zugeführt worden sind, sowie zur Vergabe bestimmter Darlehen verwendet werden. Sie sind in erster Linie zur angemessenen Verkürzung der...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bausparmittelzweckbindung/bausparm
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