Möglichkeit, Bauleistungen im Ausland über eine Hermesdeckung abzusichern. Unterschieden wird hins. der Rechtsnatur des Bestellers zwischen Garantie und Bürgschaft . Deckungsgegenstände können insb. sein: Selbstkosten der zu fertigenden Teile, die anderweitig schwer verwertbar sind, Forderung en an den Besteller, Garantie n zu Gunsten des Bes.... Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bauleistungsdeckung/bauleistungsde