
Ein im Baubereich tätiger, un- oder angelernter Arbeiter, also ein Beschäftigter ohne baufachlichen Berufsabschluss. Ungeachtet ihrer tatsächlichen Fähigkeiten, die durchaus dem Niveau von Facharbeitern entsprechen können, sind Bauhilfsarbeiter nicht zur selbständigen Erledigung von Aufgaben berechtigt, die (haftungsrechtlich) einen formalen ...
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.