
Die Bau(vor)anfrage dient der verbindlichen Klärung der rechtlichen Zulässigkeit eines beabsichtigten Bauvorhabens bezüglich ganz bestimmter, einzelner Fragen durch einen schriftlichen Bescheid, den sogenannten Vorbescheid. Die Bauvoranfrage ist keine unverbindliche Anfrage des Bauinteressenten. Mit der soganannten Bau(vor)anfrage erstrebt der B...
Gefunden auf
https://www.holzwurm-page.de/lexholz/lexholzb.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.