[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Bannmühle,
(nicht gebräuchlich) plur. die -n, an einigen Orten, eine Mühle, auf welcher gewisse Unterthanen zu mahlen gezwungen sind; eine Zwangmühle, Franz Moulin a ban, Moulin bandier, oder bannal.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_377
(historisch) Eine von einem Grundherrn betriebene bzw. verpachtete Mühle, in der Untertanen ihr Getreide mahlen lassen mussten. Dieser Mühlenzwang geht auf ein im Jahr 1158 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) erlassenes Gesetz zurück.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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