[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Bannforst,
(nicht gebräuchlich) des -es, plur. die -förste, in den Rechten, ein Forst, dessen gemeiner Gebrauch verbothen ist, wofür man im gemeinen Leben lieber ein Gehäge, ein gehägter Forst sagt S. auch Wildbann.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_370

Bannforst, im Mittelalter durch Königs- oder Grafenbann geschützte Waldungen, in denen (im Unterschied zur Allmende) das Jagen und Holzeinschlagen verboten war. Bei Verletzung der Bannforst- Verbote war eine Geldstrafe, der Forstbann, zu zahlen (bei Königsbann zum Beispiel 60 Schillinge). Am härtest...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bannforst (Bannwald, Silva defensata s. inforestata, Silva regis, Forestum dominicum s. bannarium), im Mittelalter und namentlichem fränkischen Reich die Bezeichnung für Waldungen, die von den Trägern der öffentlichen Gewalt, den Königen, Grafen, Vögten, in Ausübung des Bannrechts (des Rechts zum Gebot und Verbot) in betreff gewisser Nutzung...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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