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Bankrichter Bedeutung
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Bankrichter
[Achtung: Schreibweise von 1811]
Der Bankrichter, des -s, plur. ut nom. sing. bey den Böttchern, ein Böttchermeister, der den andern ihre großen Bankhobel wieder gerade und eben macht.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_358
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