
Abk.: Bank-HV. I. d. R. j ährliche Zusammenkunft der Bankaktionär e, d.h. der Anteilseigner einer Bank, die in der Rechtsform der AG oder KGaA betrieb en wird. Neben solchen ordentlichen HV können in bestimmten Fällen auch ausserordentliche einberufen werden. HV unterliegen zahlreichen und eingehenden Bestimmungen des AktG.
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