
Für die laufende Überwachung der Institute sind nach KWG im Regelfall die Hauptverwaltung en der Bundesbank (früher: Landeszentralbanken) zuständig. Zur laufenden Überwachung gehören vor allem Kontrolle und Auswertung aller von den Instituten eingereichten Unterlagen - insb. ban-kenaufsichtliche Anzeigen und Meldungen , Prüfungsbericht e...
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