
Banken unterliegen ausser allgemeinen handelsrechtlichen Bestimmungen zur Publizität und solchen in Sondergesetzen wie dem Publizitätsgesetz - meist allerdings eingeschränkt - sowie wegen ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung weiteren besonderen Vorschriften, die KWG, Bundesbankgesetz u. a. Normen enthalten. Dabei ist die Bankpublizität nich.....
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