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Bandig Bedeutung
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Bandig
[Achtung: Schreibweise von 1811]
(nicht gebräuchlich)
adj. et adv. welches nur in den Fabriken und im gemeinen Leben üblich ist. Bandige Zeuge, welche mit Banden oder breiten Streifen versehen sind.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_310
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