
ist das Lehen eines Bürgers. Es entsteht meist durch Verkauf durch den Adel. Der älteste Beleg fürdas
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Bürgerlehen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Leben, welches auch Personen bürgerlichen Standes verliehen werden kann, welches daher nicht mit Ritterdiensten, sondern mit Gelde verdienet wird; im Gegensatze der Ritterlehen oder adeligen Lehen; S. Beutellehen. 2) Ein Haus oder anderes ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_4_4614
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