
Bürgerbeauftragter, Europarecht: vom Europäischen Parlament ernannter Beauftragter, der befugt ist, Beschwerden von jedem EU-Bürger oder von jeder natürlichen oder juristischen Person mit Wohnort oder Sitz in einem EU-Staat über Missstände bei der Tätigkeit der Organe oder Institutionen, mit...
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Bürgerbeauftragter, Staatsrecht: Ombudsmann.
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Der Bürgerbeauftragte der EU, auch Ombudsmann genannt, wird vom Europäischen Parlament jeweils für die Dauer einer Wahlperiode ernannt. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich mit Beschwerden über Missstände bei der Tätigkeit der Organe oder Institutionen der Gemeinschaft an ihn wenden.
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