
ist seit dem 14. Jh. ein Schiedsgericht für Streitigkeiten zwischen Reichsfürsten. Gegen die Entscheidungen der A. ist die Appellation an das Reichskammergericht zulässig. Der Deutsche Bund kennt nach Art. XI der Deutschen Bundesakte bzw. Art. XXII der Wiener Schlussakte ebenfalls eine A. für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Bundess...
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