[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. in dem Forstwesen, die Stöcke der gefälleten Bäume ausgraben, nach dem Latein. exstirpare. Einen Wald ausstocken, ihn ausrotten urbar machen. Daher die Ausstockung.Anm. In der Würtembergischen Jagdordnung bedeutet die Hunde ausstocken, so viel als sie ausfüttern, welches ... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4633