
I. 1 rückständige Schuld 2 Streitigkeit II. Aufschub III. 1 Austritt aus einem Amt, Gesellschaft usw. 2 mit dem Dienstrücktritt verbundene Leistung IV. uneheliches Kind V
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Ausstand, des -es, plur. die -stände, im gemeinen Leben, was ausstehet, besonders ausstehendes Geld, ausstehendeSchulden, und mit der Oberdeutschen Verlängerung, der Außenstand. In Oberdeutschland bedeutet Ausstand auch der Abzug aus einem Dienste S. Ausstehen. Das Adjectiv ausständig...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4614

Ausstand, Streik.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- ArbeitsrechtStreik .
- Aus¦stand [m. 2 ] 1 Arbeitsniederlegung, Streik; die Arbeiter sind, befinden sich im A., sind in den A. getreten 2 Ausscheiden aus einer Stellung, aus dem Dienst, Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Ggs. Einstand (1) ; seinen A. feiern 3 kleine Feier beim Ausscheiden aus der Stellung (wobei m...
- ProzessrechtA...
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Arbeitsausstand, Arbeitseinstellung, Arbeitskampf, Arbeitsniederlegung, Streik
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Ausstand , s. v. w. Arbeitseinstellung (s. d.). Ausstände heißen im Geschäftsverkehr die Summen, welche man von andern zu fordern hat (gute, verlorne, ungewisse Ausstände).
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