
Außenhandelsmonopol, Zentralisierung des Außenhandels in der Hand des Staates oder einer vom Staat dazu bestimmten Institution; wesentlicher Bestandteil zentral gelenkter Wirtschaftssysteme.
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staatliche Zentralstelle, die allein zur Abwicklung des Außenhandels berechtigt ist. Man unterscheidet partielle Außenhandelsmonopole, die sich nur auf den Außenhandel bestimmter Güter beziehen, und totale Außenhandelsmonopole, die den gesamten Außenhandel umfassen...
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