[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. von schaffen, befehlen, hinaus schaffen, besonders in der Oberdeutschen Mundart. So werden in Frankfurt bey einer Kaiserwahl die Fremden ausgeschaffet, d. i. aus der Stadt geschaffet. So auch die Ausschaffung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4430