
zusammenfassende Bezeichnung für Bankgeschäfte mit dem Ausland, d. h. Kreditinstitute n, Unternehmen ( Firmenkunden ) und in geringerem Maße auch mit Privatkunde n außerhalb des Staates, in dem das jeweilige Institut seinen Sitz hat. Das Auslandsgeschäft deutscher Kreditinstitute ist durch Außenwirtschaftsrecht oder sonstige Vorschriften ...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/auslandsgeschaeft/auslandsgeschaef
Keine exakte Übereinkunft gefunden.