[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. von der Halfter los machen. Sich aushalftern, eigentlich nur von den Pferden, in der niedrigen Sprechart aber auch wohl figürlich, sich von einem Zwange, von einer Verlegenheit befreyen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4139