
I. aussteuern II. ausrüsten III. (Urkunde) ausstellen, aushändigen IV. aushändigen, schicken V. gebieten VI. abordnen -- verweisen
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. fertig machen und fortschicken, und zwar, 1) zur Bekanntmachung fertig machen; aber nur von schriftlichen Aufsätzen Einen Befehl, eine Ladung ausfertigen. Ein Buch, eine Schrift ausfertigen, sie drucken lassen. 2) Einen Sohn, oder eine Tochter ausfertigen, sie außer dem Heir...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4064

aus¦fer¦ti¦gen [V.1, hat ausgefertigt; mit Akk.] 1 schriftlich herstellen und amtlich beglaubigen (stempeln und unterschreiben lassen) ; eine Urkunde a. 2 ausfüllen, stempeln und unterschreiben; einen Pass, Ausweis a.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
Keine exakte Übereinkunft gefunden.