
Mit Ausbildungsstätte wird die Einrichtung bezeichnet an der eine Ausbildung stattfindet. Die freie Wahl der Ausbildungsstätte ist von der Berufsfreiheit umfasst. Eine Beschränkung der freien Wahl der Ausbildungsstätte mittels numerus clausus ist zulässig (BVerfG v. 18.7.1972 BVerfGE 33, 303 sog. numerus-clausus-urteil).
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Die Auswahl der Ausbildungsstätte ist eine wesentliche Komponente des Ausbildungsprogramms. Das Ausbildungsprogramm sollte an einem Lernort durchgeführt werden, der das Ausbildungsziel zu erreichen ermöglicht und das Auftreten von Lernstörungen vermeidet (zum Beispiel Ausbildungswerkstatt für den Erwerb von Fertigkeiten, Sc...
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