
ist der im Reichsabschied des Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation) vom 25. 9. 1555 zwischen König Ferdinand I. und den deutschen Reichsständen in bezug auf die Religion nach dem Stand vom 2. 8. 1552 geschlossene Friede, der die freie Religionsausübung für Katholiken und Lutheraner gewährleistet. Er sichert den Reichsständen (nicht a...
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Augsburger Religionsfriede, Reichsgesetz, das am 25. September 1555 vom Reichstag zu Augsburg zur Beilegung der seit der Reformation entstandenen konfessionellen Konflikte verabschiedet wurde. Die Verhandlungen mit dem Reichstag übernahm für Kaiser Karl V., der sich aus der deutschen Politik weitgehend zurückgezogen hatte, sein Bruder Ferdinan.....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Abschied des im Auftrag Kaiser Karls V. durch König Ferdinand nach Augsburg berufenen Reichstags vom 25. 9. 1555, der den Anhängern (Reichsständen) des Augsburgischen Bekenntnisses unter Ausschluss der Reformierten einen dauernden Frieden gewährte. Mit der Anerkennung des bestehe...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Mit Augsburger Religionsfriede wird der in Augsburg vom Reichstag am 25.9.1555 beschlossene Reichsabschied bezeichnet, der die Auseinandersetzung zwischen Kaiser Karl V und den evangelischen Reichsständen beendete. Gegenstand der Auseinandersetzung war die Nichtbeachtung der im Wormser Edikt verhängten Reichsacht gegen alle Anhänger Luthers durc...
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https://www.lexexakt.de/glossar/augsburgerreligionsfriede.php

Augsburger Religionsfriede , der Vertrag, welcher auf dem am 5. Febr. 1555 vom König Ferdinand, Bruder Kaiser Karls V., eröffneten Reichstag in Augsburg 5. Sept. 1555 über die kirchlichen Verhältnisse Deutschlands abgeschlossen ward. Darin wurde ein dauernder Reichsfriede dadurch hergestellt, daß den Reichsständen das jus reformandi zugestand...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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