
Wenn die Vergütung eines Auftrags nach Aufwand und nicht als Festpreis erfolgt, dann muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber den 'im Rahmen einer Aufgabe entstandenen Aufwand' nachweisen. Die Art und Weise dieses Nachweises sollte in Angebot, Auftragserteilung oder Vertrag festgelegt werden.
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