
Jeder Aktionär kann einen Dritten (Kreditinstitut, geschäftsmäßigen Aktionärsvertreter oder sonstigen Bevollmächtigten) dazu bevollmächtigen, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auszuüben. Vielfach bevollmächtigen die Aktionäre zweckmäßigerweise ihre Depotbank zur Ausübung des Stimmrechts.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Jeder Aktionär kann einen Dritten (Kreditinstitut, geschäftsmäßigen Aktionärsvertreter oder sonstigen Bevollmächtigten) dazu bevollmächtigen, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auszuüben. Vielfach bevollmächtigen die Aktionäre zweckmäßigerweise ihre Depotbank zur Ausübung des Stimmrechts.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219
(Börse & Finanzen) Das Auftragsstimmrecht beinhaltet den Tatbestand, dass Kreditinstitute im Auftrag und nach Weisung ihrer Depotkunden das Stimmrecht auf der Hauptversammlung ausüben. .. & Onpulson.de
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https://www.onpulson.de/lexikon/5820/auftragsstimmrecht/
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