
Bei Verträgen im Allgemeinen die Ausdehnung des ursprünglich vereinbarten Vertragsvolumens. Bei Mediaverträgen ergibt sich dabei das besondere Problem, dass durch die Erweiterung des Volumens eine günstigere Rabattstaffel zur Anwendung gelangt. Im Prinzip gilt, dass alle Erweiterungen bei der Berechnung von Rabatten berücksichtigt werden müss...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40044
Keine exakte Übereinkunft gefunden.