Aufstockungsunterhalt Bedeutung

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Aufstockungsunterhalt

Aufstockungsunterhalt Logo #42834Mit Aufstockungsunterhalt wird der nach § 1573 BGB zu gewährleistende Unterhalt bezeichnet, der gewährt wird, wenn und soweit kein anderer Unterhaltstatbestand vorliegt und der Anspruchsteller entweder keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit zum vollen Unterhalt nicht ausreiche...
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