
ist die Beseitigung eines einzelnen Rechtes zugunsten der Allgemeinheit oder eines begünstigten Dritten, für welche seit der Aufklärung Ersatz zu leisten ist (vgl. § 75 Einl. ALR). Lit.: Köbler, DRG 259
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Aufopferung, Recht: Sonderopfer eines Bürgers aufgrund eines rechtmäßigen, zum Wohl der Allgemeinheit vorgenommenen hoheitlichen Eingriffs in private immaterielle Rechte (Leben, Gesundheit, Freiheit); daraus resultiert ein Anspruch gegen den Staat auf Entschädigung. (Anwendungsfall: z. B. Schäden be...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von Aufopferung spricht man im oeffentlichen Recht, wenn ein Buerger im Interesse des Allgemeinwohls einer besonderen Belastung ausgesetzt ist. Mit Aufopferungsanspruch bezeichnet man im Staatshaftungsrecht einen Anspruch gegen den Staat auf Entschädigungen, wenn rechtmäßig in Leben, Körper, Gesundheit oder Bewegungsfreiheit oder sonstige vermÃ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/aufopferung.php
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