Aufnahme des Verfahrens Bedeutung

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Aufnahme des Verfahrens

Aufnahme des Verfahrens Logo #42295Aufnahme des Verfahrens , in der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 217 ff.) die bei einem durch Unterbrechung (s. d.) oder Aussetzung (s. d.) bewirkten Stillstand des Verfahrens abgegebene Erklärung einer Person, daß sie als Rechtsnachfolger oder Vertreter einer durch Tod, Konkurs, Wahnsinn etc. aus der Prozeßhandlung ausgeschiedenen oder als ne...
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