
Die Auflegung oder die Einverleibung ist in der Heraldik eine Art, um Wappen oder/und Wappenelemente von mindestens zwei Wappen in einem Bild zu vereinen. Dabei gibt es grundsätzliche Möglichkeiten. Das Hauptwappen darf aber nicht verfälscht werden. Einmal ist ein Balken in der Form eines Rechts- oder Linksschrägkbalken oder ein Pfahl im Haupt...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Auflegung

wörtlich I. II. III. B übertragen I. Belastung, Steuer -- Veranlagung des gemeinen Pfennigs II. III. Abgabe IV. Einlegung von Bütteln (zur Pfandvollstreckung) V. Zunftversammlung
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
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