
Die Auflassung ist ein Begriff aus dem Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein Bestandteil der Übereignung von Grundstücken. Nach der Legaldefinition in {§|925|bgb|juris} BGB handelt es sich dabei um die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einem Notar zu erklärende dingliche Eini...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Auflassung

I. 1 Verzicht, Besitzübertragung 2 modern: Einigung über die Übereignung 3 Vertrag über eheliche Gütergemeinschaft II. Gegenstand der Übergabe, Geliehenes III. Einstellung eines Betriebes, Gebäudes
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

ist die Öffnung eines Grundstückes für einen Erwerber. Sie erfolgt zunächst durch tatsächliches, möglicherweise rechtsförmliches Eröffnen des Grundstückes, später durch eine Erklärung vielleicht unter notwendiger Wahrung bestimmter Formen (außerhalb des Grundstücks). Seit dem 13. Jh. wird A. zur Bezeichnung für die Grundstücksüberei...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Mit der Auflassung erklärt der Eigentümer eines Grundstücks, dass das Eigentum auf einen bestimmten Erwerber übergehen soll. Diese Erklärung muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsteile notariell beurkundet und vor dem Grundbuchamt abgegeben werden. Wird diese Form nicht gewahrt, ist die...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Auflassung.htm

Unter Auflassung versteht man die Einigung zwischen dem Käufer und Verkäufer einer Immobilie zur Übertragung des Eigentums. Diese Auflassung muß i.d.R. zusammen mit dem Kaufvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Mit der Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch ist dann das Eigentum an den Käufer übertragen worden.
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https://www.alusig.de/

Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung des Veräußerers mit dem Erwerber. Sie ist in den Paragrafen 873 und 925 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die Auflassung ist Bestandteil der sachenrechtlichen Übereignung von Grundst&u...
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siehe Auflassungsverfügung.
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https://www.architektur-lexikon.de/cms/architekturlexikon-a/auflassung.html

ist die Eigentumsübertragung bei Grundstücken. Veräußerer und Erwerber müssen hierzu gleichzeitig vor einer zuständigen Stelle (Notar, Grundbuchamt) erscheinen. Die Eintragung ins Grundbuch ist zwingend notwendig, ohne sie ist das Eigentum nicht übergegangen. Daher läßt man bis zum endgültigen Eintr...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Auflassung, Recht: als abstrakter dinglicher Vertrag die Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über die Eigentumsübertragung an einem Grundstück bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor dem Notar (§ 925 BGB); im österreichischen und schweizerischen Recht unbekannt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Auflassung ist ein Begriff aus dem Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein Bestandteil der Übereignung von Grundstücken.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Die Auflassung ist ein Fachbegriff im Zuge der Eigentumsübertragung eines Grundstücks oder/und einer Immobilie von dem Verkäufer auf den Käufer. Diese Auflassung ist Bestandteil des Kaufvertrags und bewirkt zusammen mit der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch d...
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https://www.financescout24.de/wissen

Themengebiet: Liegenschaftswesen Planung Recht Bedeutung: Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung von Veräußerer und Erwerber durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung vor einem Notar (unbeschadet der Zuständigk...
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https://www.geoinformatik.uni-rostock.de/einzel.asp?ID=-858740525

Auflassung ist ein Rechtsbegriff und bezeichnet die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (§ 873 BGB) notwendige Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber. Nach § 925 Abs. 1 BGB ist zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück eine Einigung des Veräußerers und des Erwerbers bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einer zustän...
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https://www.harald-valter-immobilien.de/lexikon/

Gemäß § 873 Abs. 1 BGB bedarf es zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück der Einigung der Beteiligten über den Übergang des Eigentums und der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch, kurz: Einigung und Eintragung. Das Gesetz bezeichnet die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung zwischen Verä...
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https://www.holzwurm-page.de/lexholz/lexholza.htm

english: conveyance; conveyance by agreement; common assurance on conveyance of land; formal in rem transfer agreement; notarised conveyance of ownership Auflassung bezeichnet die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumswechsel beim Grundstückskauf. Die Auflassung muss zusätzlich zum Kaufvertrag erfolgen und von beiden Vertrag...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Auflassung ist ein Rechtsbegriff und bezeichnet die zum Eigentumswechsel von Flurstücken (§ 873 BGB) notwendige Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber. Mit dem Verkauf von Grundstücken verhält es sich folgendermaßen: Für den Eigentumswechsel an einem Grundstück sieht das Gesetz (§ 925 Absatz 1 BG...
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https://www.immobilienscout24.de/de/finanzen/kaufplaner/lexikon/auflassung.

Einigung des Verkäufers und des Käufers auf den Eigentumswechsel zur Übertragung des Grundstücks- bzw. Immobilieneigentums (§ 925 BGB). Der Eigentumsübergang erfolgt erst durch die Auflassung und die Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch.
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https://www.interhyp.de/lexikon-auflassung.html

Mit Auflassung wird gemäß Legaldefinition in § 925 Abs. 1 die zur Übertragung eines Grundstücks notwendige Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber bezeichnet. Die Auflassung muss bei gleichzeitiger Anwesenheit von Veräußerer und Erwerber vor einer zuständigen Stelle (Notar) erklärt werden.
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https://www.lexexakt.de/glossar/auflassung.php

Auflassung , der gerichtliche Akt, durch welchen der Inhaber eines Eigentums- oder sonstigen dinglichen Rechts an Grundstücken dieses sein Recht auf einen andern überträgt. Die früher angewandte Form der dem deutschen Recht eigentümlichen A. war die gerichtliche Investitur, d. h. die feierliche Erklärung des bisherigen Inhabers des Grundstüc...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Ein sachenrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die notariell oder gerichtlich zu beurkundende Einigung zwischen Käufer und Verkäufer bezüglich der Eigentumsübertragung an einem Grundstück. Die Auflassung selbst bedingt keinen Eigentumsübergang; dieser tritt erst ein, sobald die Rechtsänderung im Grundbuch eingetragen ist. Zumeist wird die Aufl...
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

. Nach § 873 BGB. ist zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstücke die Einigung des Berechtigten und des anderen Teiles über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich. Diese Einigung bezeichnet das Gesetz als 'Auflassung'. Die A. muß be...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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