
Aufbahrung ist das offene Ausstellen eines Verstorbenen während eines gesetzlich bestimmten oder eines behördlich genehmigten Zeitraumes in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten vor der Beerdigung auf einer Totenbahre oder in einem Sarg. == Maßnahmen vor der Aufbahrung == Nach Eintritt des Todes muss zunächst ein Arzt eine Leichenschau v...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Aufbahrung

Auf¦bah¦rung [f. -; nur Sg.]
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
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