Atomverbrechen Bedeutung

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Atomverbrechen

Atomverbrechen Logo #42303(Kernenergieverbrechen) Straftaten nach §§ 307ff. StGB (neugefasst am 25. 1. 1998) . Hiernach ist u. a. strafbar (in der Regel mit schwerer Freiheitsstrafe) , wer eine Explosion durch Kernenergie vorbereitet oder herbeiführt sowie wer derartige Stoffe vorsätzlich ohne die nach ...
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