
Dient der Versicherung von Atomanlagen. Es handelt sich um eine um die Risiken der Kernenergie erweiterte Feuerversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über konventionelle und nukleare Gefahren. Bei Ersteren handelt es sich um Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz usw. Als nukleare Gefahren bezeichnet man dabei ...
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