
Das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG auch AsylVerfG) regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Es konkretisiert damit das Recht auf Asyl nach Art. 16a GG. Zusammen mit dem Aufenthaltsgesetz und den zugehörenden Verordnungen bildet das Asylverfahrensgesetz den größten Teil des Ausländerrechts. Das Asylverfahren beginnt mit einem ...
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